Fristverlängerung auch für die Corona-Wirtschaftshilfen
Nach der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus wurde nun auch jene für die Neustarthilfe Plus verlängert. Beide enden am 31.03.2022. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II, III und III Plus, für die Neustarthilfe Plus und die November- und Dezemberhilfe kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter untenstehendem Link bei den Informationen zu den einzelnen Wirtschaftshilfen.
Bitte beachten Sie: Die Schlussabrechnung der Neustarthilfe muss bis zum 31.12.2021 eingereicht werden, da ansonsten die gesamte ausgezahlte Summe zurückgefordert wird. Hinweise zum Vorgehen und zu den Fristen finden Sie hier.