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Fristverlängerung bei den Schlussabrechnungen

Sofern Fristverlängerungen über den 30.06.2023 hinaus gewünscht sind, muss dies im IT-Portal des Bundes beantragt werden; die Funktion hierfür wird allerdings derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt. Ein Hinweis an die Bewilligungsstelle ist nicht zielführend.

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