Fristverlängerung bei den Schlussabrechnungen
Sofern Fristverlängerungen über den 30.06.2023 hinaus gewünscht sind, muss dies im IT-Portal des Bundes beantragt werden; die Funktion hierfür wird allerdings derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt. Ein Hinweis an die Bewilligungsstelle ist nicht zielführend.