Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen
Die BStBK hat gegenüber dem BMWK wiederholt auf die Arbeitsbelastung der Steuerberater hingewiesen und deutlich gemacht, dass die Durchführung der Schlussabrechnung für die Corona-Hilfsprogramme bis zum 31. Dezember 2022 nicht zu leisten ist.
Dieses nachhaltige Eintreten für den Berufstand zeigt nun Erfolg. Die Frist läuft nun zum 30. Juni 2023 aus. Bis Ende August 2023 können prüfende Dritte sogar eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html