Fristverlängerung für Endabrechnung der Neustarthilfe durch prüfende Dritte
Die Frist für die Endabrechnung der verschiedenen Neustarthilfe-Programme sollte am 31. Dezember 2022 enden. Vor dem Hintergrund einer geringen Rücklaufquote teilte das BMWK mit, dass die Frist für die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfe für prüfende Dritte bis zum 31. März 2023 verlängert wird. Im Januar 2023 und im März 2023 sollen noch einmal Erinnerungsmails an die Fälle versendet werden, in denen bis dahin noch keine Endabrechnungen eingegangen sind.