Seitenbereiche

Informationen zu Corona-Wirtschaftshilfen

Fälligkeit von Rechnungen

In der Phase 1 (Antragstellung in den einzelnen Programmen der Überbrückungshilfen) konnten die Kosten innerhalb des Zahlungsziels in einer Rechnung zeitlich frei zwischen dem Monat Datum der Rechnungsstellung und dem Monat des letzten Fälligkeitstags angesetzt werden (Wahlrecht). Abhängig von dem Datum der Rechnungsstellung und dem Zahlungsziel konnte dies dazu führen, dass eine Rechnung auch entweder in Programm 1 oder im darauffolgenden Programm 2 angesetzt werden konnte.

In der Schlussabrechnung bleibt dieses Wahlrecht grundsätzlich erhalten. Allerdings dürfen Kosten, die in Phase 1 in einem Programm angesetzt wurden, in der Schlussabrechnung nicht mehr in ein anderes Programm verschoben werden, auch wenn dies das Zahlungsziel ggf. zugelassen hätte.

Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass in der Schlussabrechnung die Lieferung und Leistung sowie die Zahlung bei Rückfragen nachgewiesen werden müssen. Die Zahlung kann dabei auch außerhalb des Förderzeitraums liegen. Gem. FAQ der Schlussabrechnung Pkt. 1.1 sehen die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist.

 

Wechsel zwischen Ist-Umsatz und monatlichem Durchschnittsumsatz bei Kleinst- und Kleinunternehmen

In den FAQ 1.2 der Überbrückungshilfe III (III+ und IV) wird Kleinst- und Kleinunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nummer 651/2014) sowie Soloselbständigen oder selbstständigen Angehörigen der freien Berufe das Wahlrecht zugestanden, entweder den monatlichen Ist-Umsatz oder den monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Dieses Wahlrecht konnte in der Phase 1 ausgeübt werden, jedoch nicht mehr bei der Schlussabrechnung. Ein Wechsel zwischen den Systemen ist in der Schlussabrechnung nicht möglich.

Diese Regelung gilt analog auch für junge Unternehmen sowie für Unternehmen, die außergewöhnliche betriebliche Umstände geltend machen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.