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Keine Stückelung bei Anträgen auf Überbrückungshilfe III

Die IHK München und Oberbayern bittet prüfende Dritte darum zu beachten, dass Anträge für die Überbrückungshilfe III für den Gesamtzeitraum der in Anspruch genommenen Hilfen gestellt werden müssen. Eine monatsweise Beantragung der Hilfen für die vollen acht Fördermonate (November 2020 bis Juni 2021) beziehungsweise für einen kürzeren Zeitraum als acht Monate (beispielsweise November 2020 bis Februar 2021) ist grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag muss für den gesamten Förderzeitraum (volle acht Monate oder kürzerer Zeitraum als acht Monate) gestellt werden.

Unbenommen bleibt, Änderungen über einen entsprechenden Änderungsantrag zu beantragen, sobald dies zu einem späteren Zeitpunkt technisch implementiert wurde.

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