LfA-Förderbank Bayern: Auslaufen der Corona-Hilfen (Rundschreiben 11/2021)
Nach derzeitigem Stand fehlen die Voraussetzungen für eine Verlängerung der beihilferechtlichen Grundlagen der LfA-Corona-Hilfen (Temporary Framework und darauf basierende geänderte Bundesregelungen) und der Risikoentlastungen durch den Freistaat Bayern sowie beim Corona-Kredit – Gemeinnützige auch durch den Bund bzw. die KfW über den 31.12.2021 hinaus. Daher werden die Corona-Hilfen der LfA-Förderbank Bayern zum 31.12.2021 eingestellt bzw. auf das Vor-Corona-Niveau zurückgeführt.