Meldung von Corona-Förderleistungen an Finanzbehörden
Im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Corona-Förderleistungen des Bundes und damit zusammenhängende Zahlungstransaktionen, sind die Bewilligungsstellen gesetzlich verpflichtet, erfolgte Auszahlungen und Rückzahlungen an die zuständige Finanzbehörde zu melden. Über eine bundesweite Software der Steuerverwaltung (KONSENS) werden die Informationen gesammelt und weitergegeben. Parallel dazu erhalten die prüfenden Dritten bzw. die Antragssteller über die dabei übermittelten Daten eine Information. Wenn alle Informationen korrekt sind, müssen diese nicht aktiv werden. Bei Fragen kommt die Bewilligungsstelle auf die prüfenden Dritten bzw. Antragssteller zu.