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Neue Entwicklungen bei der Neustarthilfe

Mit dem Update des FAQ-Katalogs zur Neustarthilfe vom 12. März 2021 wurde klargestellt (vgl. unter Frage 4.1), dass natürliche Personen den Antrag auf Neustarthilfe wahlweise selbst oder über einen Steuerberater stellen können. Es sind außerdem nun auch Anträge möglich, mit denen Umsätze aus Personengesellschaften geltend gemacht werden bzw. Anträge für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften. Diese Anträge müssen über Steuerberater gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden FAQ-Katalog.

>> Weitere Informationen

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