Neues zu Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III plus
Anträge auf Überbrückungshilfe III, also für die Monate November 2020 bis Juni 2021, können noch bis Ende Oktober 2021 (ursprünglich 31.08.2021) gestellt werden. Für Anträge, die ab Juli gestellt werden, werden allerdings keine Abschlagszahlungen mehr geleistet. Die Überbrückungshilfe III plus für Juli bis September 2021 muss unabhängig von der Überbrückungshilfe III eigens beantragt werden. Die Antragsmöglichkeit wird im Laufe des Juli 2021 eröffnet. Bei der Überbrückungshilfe III plus wird es wieder Abschlagszahlungen geben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der vbw.