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Neuregistrierung von Prüfenden Dritten im Antragsverfahren der Corona-Hilfen

Das BMWi hat uns darüber informiert, dass zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Antragsplattform für die Corona-Hilfen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) derzeit verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel sei es insbesondere, die Möglichkeit zur betrügerischen Registrierung oder missbräuchliche Nutzung von Accounts weiter zu reduzieren. In dieser Woche haben daher alle registrierten prüfenden Dritten, deren E-Mail-Adresse nicht im Berufsregister hinterlegt ist, ein Schreiben mit einer neuen PIN zur Registrierung erhalten. Das Verfahren zur Registrierung mit der neuen PIN sowie die erweiterten Möglichkeiten für eine sichere Registrierung, u. a. mit ELSTER-Zertifikat, sind im Schreiben ausführlich erläutert.

Die Registrierung mit der neuen PIN ist innerhalb einer 4-Wochen-Frist bis zum 12. Juli 2021 umzusetzen. Danach ist eine Anmeldung mit dem bisherigen Account der betroffenen prüfenden Dritten nicht mehr möglich.

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