Probleme nach Wechsel des prüfenden Dritten
Bei einem Wechsel des prüfenden Dritten ergeben sich für den neuen prüfenden Dritten Schwierigkeiten, für die eine entsprechende Funktionalität im Antragsportal noch nicht zur Verfügung steht. So kann der neue prüfende Dritte keinen Änderungsantrag oder Schlussrechnungen für Anträge stellen, die der erste prüfende Dritte gestellt hat. Der IT-Dienstleister des Bundes arbeitet zurzeit daran, technisch unterstützte Standardprozesse aufzusetzen und für die einzelnen Programme zu implementieren.
Im Fall der November- und Dezemberhilfe können sich die prüfenden Dritten an das Service-Desk des Bundes wenden (siehe FAQs der NovH/DezH unter Punkt 3.20).
Für die anderen Hilfen wird diese Lösung erst noch eingeführt (siehe FAQs zur ÜBH III unter 4.14).