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Richtlinie für die Corona-Härtefallhilfe veröffentlicht

Seit heute ist die "Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe" veröffentlicht. Der IT-Dienstleister hat den Start des Antragsverfahrens über die prüfenden Dritten für Freitag, den 15.05.2021, in Aussicht gestellt. Auch das Fachverfahren, d. h. die Antragsbearbeitung, soll dann bereits möglich sein. Ziel der Härtefallhilfe ist es, diejenigen Unternehmen und Selbstständigen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Härtefallhilfe kann nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen. Sie basiert auf einer Fixkostenerstattung (analog Überbrückungshilfen) und beträgt höchstens 100.000 Euro pro Antragsteller. Die Programmabwicklung erfolgt durch die IHK für München und Oberbayern auf der Grundlage von Empfehlungen einer Härtefallkommission.

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