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Schlussabrechnungen: Achtung - Fristablauf am 31. August 2023

Am 31. August 2023 endet die nächste Frist in Sachen Schlussabrechnungen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Organisationsprofile im Antragsportal angelegt sein. Nach Anlage des Organisationsprofils kann in jedem Einzelfall eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Wird ein Organisationsprofil nicht rechtzeitig bis 31. August 2023 erstellt, hat dies zur Konsequenz, dass die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden muss und Zinsen ab Auszahlung der Hilfen fällig werden.

Die Bundessteuerberaterkammer ist in Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um sowohl die Frist am 31. August als auch jene am 31. Dezember 2023 zu verlängern. Aktuell ist nicht abzusehen, ob dies gelingen wird.

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