Schlussabrechnungen Corona-Wirtschaftshilfen: Bayerische Steuerberaterkammern fordern Erleichterungen
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurde vielen Unternehmen schnell geholfen. Durch den Einsatz der Steuerberater als Compliance-Instanz konnten Auszahlungen aufgrund konsistenter Anträge schnell erfolgen und Missbrauch wirksam verhindert werden. Die nun zu erledigenden Schlussabrechnungen, die bis 31. März 2024 eingereicht werden müssen, bringen Kanzleien an ihre personellen und kapazitiven Grenzen.
Mit dem Ziel, eine Verlängerung der Einreichungsfrist und Erleichterungen für den Berufsstand zu erreichen, haben sich die Präsidenten der beiden bayerischen Steuerberaterkammern in einem gemeinsamen Schreiben an verschiedene Landespolitiker gewandt. Das Schreiben finden Sie in nebenstehendem Download.