Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Bund und Länder vereinbaren Verlängerungen der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Ländern darauf verständigt, den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an zwei wichtigen Stellen zu verlängern. Zum Einen wird die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 und zum Anderen wird der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, um einen Monat verlängert.