Start der Überbrückungshilfe IV
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV ist ab sofort möglich.
Die Überbrückungshilfe wurde bis zum 31. März 2022 verlängert und an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst. Das Fachverfahren wird laut Auskunft des Bundes voraussichtlich erst Mitte Februar im Gesamten zur Verfügung stehen.