Steuererleichterungen werden verlängert
Bund und Länder haben Bayerns Forderung aufgegriffen! Die bereits bestehenden Steuererleichterungen, insbesondere zinslose Stundungen, werden auf bis 31. Januar 2022 fällige Steuern ausgedehnt. Damit könne dringend benötigte Liquidität bei besonders betroffenen Unternehmen und Selbständigen bewahrt werden, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe des Bundesfinanzministeriums.