Steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, wie zum Beispiel das Arbeitslosen-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es wird jedoch – wie alle Lohnersatzleistungen – berücksichtigt, wenn der individuelle Einkommensteuersatz ermittelt wird, der sogenannte Progressionsvorbehalt.