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Stornierung von Anträgen auf November- und Dezemberhilfe

Vermehrt haben uns Anfragen erreicht, ob bereits bewilligte Anträge auf November- und Dezemberhilfe im Nachgang zurückgezogen werden können, z. B. wenn festgestellt wurde, dass die Beantragung der Überbrückungshilfe III für den Mandanten vorteilhafter wäre. Dies ist laut Mitteilung der IHK für München und Oberbayern nunmehr via E-Mail an novemberhilfe@muenchen.ihk.de möglich.

Bitte beachten Sie: Die Software zur Stornierung und Rückzahlung bereits bewilligter Anträge ist noch nicht fertiggestellt. Antragsteller sollten daher davon absehen, bereits erhaltene Zahlungen zurück zu überweisen. Ab Ende Mai 2021 wird es der Bewilligungsstelle möglich sein, Aufhebungsbescheide zu erstellen und zu verschicken. Darin werden Informationen zum Rücküberweisungsverfahren und zur korrekten Überweisungsadresse sowie persönlichen Buchungskennzeichen mitgeteilt werden.

>> Weitere Informationen

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