Verlängerte Antragsfristen bei Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Fristen zur Einreichung von Erstanträgen und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III und für Anträge zur Neustarthilfe wurden nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zum 31.10.2021 verlängert (ursprünglich 31.08.2021).
Mit der Fristverlängerung soll unter anderem sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit erhalten, ihre Anträge auf Basis der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung und des geltenden beihilferechtlichen Rahmens stellen zu können.
Unverändert zu beachten bleibt: Bei der Überbrückungshilfe III können nur diejenigen Neuanträge eine Abschlagszahlung erhalten, die bis zum 30.06.2021 eingegangen sind. Weitere Informationen sind im FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III und im FAQ-Katalog zur Neustarthilfe abrufbar.