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Verlängerung Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern

Die folgenden LfA-Corona-Hilfen können weiter beantragt und bis längstens 30.06.2022 gewährt werden: LfA-Schnellkredit, Corona-Schutzschirm-Kredit, Corona-Kredit – Gemeinnützige, Universalkredit: Angebot 80%iger Haftungsfreistellungen, LfA-Bürgschaften: Bürgschaftssätze von bis zu 90 %, Akutkredit: Verzicht auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute coronabedingte Liquiditätsschwierigkeiten vorliegen und sie die eingeleiteten bzw. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt. Weitere Informationen finden Sie in dem LfA-Rundschreiben vom 08.12.2021 unter untenstehendem Link.

→ Zum Rundschreiben

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