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Verlängerung der Corona-Hilfen der LfA

Nachdem die Europäische Kommission die Verlängerung der beihilferechtlichen Grundlagen der LfA-Corona-Hilfen (Temporary Framework und darauf basierende geänderte Bundesregelungen) genehmigt, das Bayerische Kabinett die Verlängerung der über die LfA ausgereichten Corona-Hilfen beschlossen hat und der Freistaat Bayern sowie beim Corona-Kredit – Gemeinnützige auch die KfW bereit sind, die Risikoentlastungen zu Gunsten der LfA fortzusetzen, können die LfA-Corona-Hilfen nunmehr bis zum 31.12.2021 gewährt werden. Die LfA-Corona-Hilfen sind im Einzelnen: LfA-Schnellkredit, Corona-Schutzschirm-Kredit, Corona-Kredit – Gemeinnützige, Universalkredit mit einer 80%-igen Haftungsfreistellung, LfA-Bürgschaften mit einem Bürgschaftssatz von bis zu 90 %, Akutkredit und Tilgungsaussetzungen.

>> Zum Rundschreiben 02/2021

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