Seitenbereiche

Vorschusszahlungen sind keine Kosten in der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus

Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass Vorschusszahlungen nicht förderfähig sind und gekürzt werden müssen. Die Kosten sind erst förderfähig, wenn die Leistung erbracht wurde und können ggf. erst bei der Schlussabrechnung geltend gemacht werden.

Abschlagszahlungen können in angemessenem Umfang akzeptiert werden, wenn sie im Zahlungsziel einer Beauftragung verankert sind. Kürzungen führen zu einem Mehraufwand in der Bewilligungsstelle und damit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.