WICHTIG! Detailfragen zur Fristverlängerung der Schlussabrechnungen
Zu der in der letzten Woche erreichten Fristverlängerung bei den Schlussabrechnungen sind Einzelfragen aufgekommen, zu denen das BMWK Klarstellungen übermittelt hat.
- Wer das Organisationsprofil des Antragstellers bereits angelegt und die Fristverlängerung beantragt hat, muss nichts weiter tun. Die Frist verlängert sich automatisch vom 31.03.2024 auf den 30.09.2024.
- Wer bisher noch kein Organisationsprofil angelegt und die Fristverlängerung beantragt hat, muss dies im Portal bei jedem betroffenen Antragsteller zwingend bis spätestens 31.03.2024 nachholen!!!
- Wer zwar das Organisationsprofil angelegt, aber keine Fristverlängerung beantragt hat, sollte die Beantragung der Fristverlängerung umgehend nachholen.
- Wird bis zum 31.03.2024 das Organisationsprofil nicht angelegt und die Fristverlängerung nicht beantragt, werden über sämtliche betroffenen Anträge des Antragstellers Ablehnungs- und Rückforderungsbescheide erlassen.