Zeichenbegrenzung für die Kommunikation zwischen Bewilligungsstelle und prüfenden Dritten
Vermehrt trat in der Kommunikation über das Antragsportal zwischen der IHK für München und Oberbayern als Bewilligungsstelle und prüfenden Dritten das Problem auf, dass die Anfragen und Rückmeldungen nicht lesbar waren und technische Fehler angezeigt wurden. Die IHK für München und Oberbayern hat nun mitgeteilt, dass das Problem in der Anzahl der Zeichen liegt. Alle Meldungen, die mehr als 2.048 Zeichen umfassen, führen zu einem technischen Fehler.
Dem Dienstleister des Bundes, der das Antragsportal betreut, wurde dieses Problem angezeigt. Bis es beseitigt sein wird, wird darum gebeten, diese Zeichenzahl in der Kommunikation über das Portal nicht zu überschreiten, damit eine reibungslose Kommunikation sichergestellt werden kann.