Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung
Information der Steuerberaterkammer München vom 05.04.2016
Was ist neu?
Seit dem 9. Januar 2016 gelten aufgrund der sogenannten ODR-Verordnung (EU-Verordnung 524/2013) neue Informationspflichten für Betreiber von Internetseiten, von denen unter Umständen auch Steuerberaterbetroffen sein können.
Wer oder was ist betroffen?
Betroffen sind zum einen Online-Dienstleistungsverträge, die über die Internetseite der Kanzlei angebahnt werden, zum anderen Dienstleitungsverträge, die auf einem anderen elektronischen Weg angeboten werden. Hierzu gehört somit nicht nur ein entsprechendes Angebot an Verbraucher über die Internetseite der Kanzlei, sondern zum Beispiel auch ein Vertragsschluss per E-Mail.
Was ist zu tun?
Steuerberater, die zu den Anbietern von Online-Dienstleistungsverträgen zählen, müssen auf ihrer Homepage, unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse, auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform („OS-Plattform“) http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verlinken.
Weiterführende Information zu diesem Thema entnehmens Sie bitte dem beigefügten PFD.