BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und –verarbeitung
Das BMF hat sein Schreiben vom 26.02.2021 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung mit BMF-Schreiben vom 22.02.2022 um einige Erläuterungen auf dessen Seite 2 überarbeitet.