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Immobilienmarktbericht 31.12.2021 der Stadt Augsburg weist Vergleichswertfaktoren aus

Das Finanzamt Augsburg-Stadt informiert, dass im Immobilienmarktbericht 31.12.2021 der Stadt Augsburg Vergleichswertfaktoren ausgewiesen worden sind. Dies führt gemäß § 182 BewG zwingend zur Anwendung des Vergleichswertverfahrens für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2021. 

Keine geeigneten Vergleichswertfaktoren gibt es für Teileigentum, sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Hier fehlt es an den Klassifizierungsmerkmalen Baujahr und Größe. Daher ist wie bisher das Sachwertverfahren anzuwenden, alternativ kann der tatsächliche gemeine Wert nachgewiesen werden (§ 198 BewG).

Dagegen liegen bei "Wohnungseigentum" für viele Objekte geeignete Vergleichsfaktoren vor, die zur Anwendung des Vergleichswertverfahrens führen, soweit der Gutachterausschuss sie als statistisch gesichert ausweist. Die Klassifizierungsmerkmale Baujahrsklasse, Wohnungsgrößenspanne und Wohnlage sind vorhanden.

In Fällen, in denen es an Vergleichsfaktoren fehlt ist auch hier im Sachwertverfahren zu bewerten, so der gemeine Wert nicht gemäß § 198 AO nachgewiesen wird.

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