VDB seit 01.07.2020 im Eigenbetrieb der BStBK – Wiederherstellung der Vollmachtsdaten bei nicht fristgemäßer Vertragsumstellung möglich
Wer die Vertragsumstellung zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) von der DATEV eG auf die BStBK nicht fristgemäß bis zum 30.06.2020 durchgeführt hat, kann seine Vollmachtsdaten wiederherstellen. Hierzu muss sich der Berufsträger neu registrieren. Im Rahmen der Neuregistrierung wird der neue Nutzungsvertrag mit der Bundessteuerberaterkammer geschlossen. Nach Abschluss des neuen Nutzungsvertrages muss der DATEV eG bis spätestens 31.07.2020 ein Auftrag zur Übertragung des „alten“ Vollmachtbestandes in die „neue“ VDB erteilt werden. Hierzu verwenden Sie bitte das entsprechende Weisungsformular, abrufbar auf der Homepage der Steuerberaterkammer München im geschützten Mitgliederbereich unter der Rubrik Downloads (Vollmachtsdatenbank).
Der Zugang zur VDB für bereits registrierte Nutzer erfolgt über folgenden Link: https://www.bstbk-vollmachtsdatenbank.de/vdb/index.vdb