Änderung der Verlautbarung der BStBK zur Verwendung von Rundstempeln
Die 107. Bundeskammerversammlung hat u. a. über die Neufassung der Verlautbarung der BStBK zur Verwendung von Rundstempeln beschlossen. Die Überarbeitung der Verlautbarung sieht insbesondere die folgenden Änderungen vor:
Neu ist die Aufnahme einer Vorbemerkung, in der insbesondere auf die rückläufige Bedeutung des Rundstempels und die neuen Entwicklungen aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften hingewiesen wird. Inhaltlich wurde die Verlautbarung an die Änderungen der Berufsrechtsreform angepasst. Da das Recht der Berufsausübungsgesellschaften rechtsformneutral geregelt ist, wurden rechtsformspezifische Regelungen – wie z. B. zur PartG mbB – gestrichen bzw. nicht neu aufgenommen. Angesichts der Vielfältigkeit der möglichen Rechtsformen und der Tatsache, dass hinsichtlich Form und Größe keine verbindlichen Vorgaben mehr gemacht werden sollten, wurde zudem der bisherige Teil IV. „Muster für Rundstempel“ gestrichen. Neu eingefügt wurde der Hinweis, dass der Rundstempel auch in elektronischer Form geführt werden kann.