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Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus der Finanzverwaltung

Mit den Folgen sechs und sieben fürht die DATEV eG die 2017 ins Leben gerufene Textserie Titel „Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus der Finanzverwaltung“ fort. Angesichts der zahlreichen Gesetzesänderungen für 2020 bleibt das Thema Kasse weiterhin aktuell. Auch Spekulationen, dass aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise die Frist für die Nichtbeanstandung verlängert wird, ändern daran nichts. Denn das BMF hat auf Anfrage der DATEV eG mitgeteilt, dass es keine Veranlassung für eine solche Fristverlängerung sieht.

Folge 6: Trotz Nichtbeanstandung bleibt wenig Zeit für die Kassennachrüstung

Die Zeichen standen auf Aufschub - eigentlich: Denn die Finanzverwaltung hatte per BMF-Schreiben Ende 2019 verfügt, dass Unternehmen, die elektronische Kassensysteme einsetzen, nötigenfalls Zeit bis Ende September 2020 haben, um sie mit der künftig obligatorischen Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten, falls diese nicht früher zur Verfügung steht. Doch das Gefühl gewonnener Zeit ist trügerisch, denn die wenigen zusätzlichen Monate sind rasch verstrichen, die meisten Unternehmer aber immer noch nicht ausreichend vorbereitet - und zwar nicht nur auf die TSE.
Zur Folge 6

 

Folge 7: Ein Muster für (fast) alle Fälle

Seit 1995 Pflicht, rückte die Verfahrensdokumentation für Kassensysteme durch neue Regelungsvorstöße und nun geltende Anforderungen 2020 verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung. Da viele Mandanten das Thema in der Vergangenheit eher als lässlichen Nebenaspekt eingestuft und seine Bearbeitung größtenteils oder gänzlich unterlassen haben, heißt es jetzt, das Versäumte schnell nachzuholen. Hilfestellung finden Berater und Mandanten in einem Musterdokument. 
Zur Folge 7

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