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Hilfestellung zur Qualitätssicherung in den Kanzleien

Presse­mitteilung 008/2021 - Berlin

Kanzlei­inhaber*innen steht von nun an eine aktualisierte Fassung der „Verlaut­barung der Bundes­steuer­berater­kammer zur Qualitäts­sicherung in der Steuerberatungs­praxis“ zur Verfügung.

Die Verlaut­barung gibt Steuerberater*innen grundlegende Empfehlungen für die tägliche Kanzlei­arbeit und ergänzt diese um konkrete Qualitäts­sicherungs­maßnahmen. Und davon profitieren alle Beteiligten. Denn das Ergebnis sind verbesserte Arbeits­abläufe, Fehler­minimierung bei der Leistungs­erstellung und ein störungsfreies Mandats­verhältnis. Außerdem führt eine Qualitäts­sicherung zu standardisierten und strukturierten Prozess­abläufen in den Kanzleien sowie zu klar definierten Arbeits­anforderungen, die das selbständige Arbeiten der Mitarbeiter*innen fördern.

Neben den bereits bekannten Prozessen zur Kanzlei­organisation und Mandanten­betreuung sind nunmehr weitere Inhalte wie die Bekämpfung von Geldwäsche, und Steuer­hinterziehung sowie Aktualisierungen zum Datenschutz hinzugekommen.

Die Verlautbarung entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberater­verband e.V. (DStV) und ist weiterhin die Grundlage des DStV-Qualitätssiegels.

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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