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Bürokratieentlastungsgesetz: Vorschläge der BStBK an das BMF

Mit Bezug auf die Beschlüsse im Koalitionsausschuss vom 25.August 2020 und das dort avisierte „Bürokratieeentlastungsgesetz IV zur Stärkung der Wirtschaft“ hat die BStBK dem BMF ihre Vorschläge zur Bürokratieentlastung im Steuerrecht unterbreitet. Die BStBK begrüßt sämtliche Bemühungen, die Steuerpflichtigen von entbehrlichen bürokratischen Pflichten zu entlasten. Nach Einschätzung der BStBK werden insbesondere für Unternehmen die administrativen und bürokratischen Belastungen zu einem immer größeren Problem werden.

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