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Terminservice zur Registrierungsunterstützung auf der Steuerberaterplattform

Vor einem knappen Jahr ist die Steuerberaterplattform an den Start gegangen und die Registrierungsquote des Berufsstands steigt stetig. Um all jenen, die sich noch nicht auf der Steuerberaterplattform registriert haben, diesen Vorgang zu erleichtern, hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) einen kostenfreien Terminservice eingerichtet.

Im Rahmen eines fest buchbaren Einzeltermins wird die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden des beSt-Supports durchgeführt. Der Termin umfasst die Registrierung und Aktivierung der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (beSt) und findet telefonisch statt. Nutzen Sie für die Registrierung die Unterstützung durch den Terminservice.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://steuerberaterplattform-bstbk.de/kontakt.

Die Bundessteuerberaterkammer weist erneut darauf hin, dass die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt eine berufsrechtliche Pflicht ist, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, ist dies dringend nachzuholen.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass nach der Aktivierung des beSt, das Identifizierungsmittel – also der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion – nicht an andere Personen wie bspw. Kanzleimitarbeiter weitergegeben werden darf. Die Einreichung eines Schriftsatzes mit einfacher Signatur setzt den persönlichen Versand aus dem Postfach durch die den Schriftsatz verantwortende Person voraus. Das Vertrauen in die Echtheit der übersandten Dokumente stützt sich darauf, dass der sichere Übertragungsweg ausschließlich vom Inhaber des Postfachs selbst genutzt wird.

Der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2023, Az: 2 StR 39/23) hat in einer Entscheidung betreffend die beA-Nutzung durch Rechtsanwälte klargestellt, dass Rechtsanwälte ihre beA-Karte sowie ihre beA-Zugangsdaten nicht an Kanzleimitarbeitende weitergeben dürfen. Auch Steuerberater sollten daher in Bezug auf die Zugangsdaten zum beSt besondere Sorgfalt walten lassen.

Zur Registrierung auf der Steuerberaterplattform gelangen Sie über diesen Link: https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/self-service/

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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