beSt: Gültigkeit Registrierungscodes verlängert
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Gültigkeit der für die Registrierung erforderlichen Registrierungscodes letztmalig bis zum 31. März 2024 verlängert. Sie können sich also noch mit Ihrem im ersten Quartal 2023 erhaltenen Registrierungscode registrieren. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer und Ihrer Kammermitgliedsnummer an: service@bstbk-steuerberaterplattform.de.
Unter steuerberaterplattform-bstbk.de stellt die BStBK umfassende Informationen und Anleitungen zur Einrichtung des beSt zur Verfügung.