Unterstützung bei der Einrichtung von beSt
Seit Jahresbeginn besteht für Berufsträger eine Passivnutzungspflicht, d.h. die gesetzliche Pflicht ihr beSt einzurichten und empfangsbereit vorzuhalten. Für die Kommunikation mit den Finanzgerichten besteht hingegen eine aktive Nutzungspflicht.
Unter steuerberaterplattform-bstbk.de stellt die BStBK umfassende Informationen und Anleitungen zur Einrichtung des beSt zur Verfügung.
Einige Mitglieder haben Schwierigkeiten bei der Einrichtung ihres beSt. Die Neumeier AG, ein IT-Unternehmen das zahlreiche Steuerkanzleien betreut, bietet eine Unterstützung bei der Einrichtung des beSt zu einem Pauschalpreis an.
Nähere Informationen zum Angebot der Neumeier AG finden Sie in beigefügtem Dokument. Bitte beachten Sie, dass ergänzend zu den im Angebot der Neumeier AG aufgeführten erforderlichen Voraussetzungen auch der neue Personalausweis und das zugehörige Passwort gebraucht werden!
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich nicht um eine Empfehlung der Steuerberaterkammer München.