Arbeitgeberbestätigung für Ausgangsbeschränkungen
In Bayern gelten ab dem 09. Dezember 2020 wieder Ausgangsbeschränkungen. Um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen, muss deshalb gegebenenfalls die berufliche Tätigkeit glaubhaft gemacht werden. Die Steuerberaterkammer München stellt ihren Mitgliedern ein Muster einer Arbeitgeberbestätigung zur Verfügung, mit der die Berufstätigkeit der Kanzleimitarbeiter dokumentiert werden kann. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte gelten in Bayern als systemrelevant, weshalb selbst im Falle eines Lockdowns die Kanzleien ihre Arbeit grundsätzlich fortsetzen können.