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Informationen zum Mindestlohn

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 16.01.2015

Informationen zum Mindestlohn

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18. Dezember 2014 eine „Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung – MiLoDokV) veröffentlicht (BAnz vom 29. Dezember 2014). Betroffen sind Arbeitgeber, die in einem der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige tätigt sind (Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft) sowie Arbeitgeber, die Arbeitnehmer geringfügig beschäftigten.

In der MiLoDokV legt das BMAS in Ausübung seiner Ermächtigung aus § 17 Abs. 3 MiLoG fest, dass die Pflicht zur Abgabe von Anmeldungen nach § 16 MiLoG oder von Aufzeichnungen nach § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG nicht gilt für Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.958,00 € überschreitet und für die der Arbeitgeber seine Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen tatsächlich erfüllt. Für die Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind ungeachtet ihrer Anrechenbarkeit auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch nach §§ 1 und 20 MiLoG sämtliche monatlichen verstetigten Zahlungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt sind. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Wichtige Hinweise und Links zu den Rechtsgrundlagen und ergänzende Informationen finden sich auf der Internetseite des Zoll unter www.zoll.de in der Rubrik Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen. Zusammenfassende Darstellungen zum Mindestlohn bieten auch das DWS-Merkblatt Nr. 1705 sowie der Flyer 159 „Mindestlohn – Die wichtigsten Hinweise in aller Kürze!“.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie auch auf der Homepage der Steuerberaterkammer unter http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/aktuelles.html

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