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Neue Vordrucke des DWS-Verlags (Thema: Datenschutz)

Zur Erfüllung der Informationspflichten nach der DS-GVO, die ab dem 25.05.2018 europaweit gilt, stellt der DWS-Verlag neue Vordrucke zur Verfügung.

Zur Erfüllung der Informationspflichten nach der DS-GVO, die ab dem 25.05.2018 europaweit gilt, stellt der DWS-Verlag den nachfolgenden neuen Vordruck zur Verfügung:

Vordruck Nr. 1005 „Datenschutzinformation für Mandanten“

Mit Hilfe des neuen Vordruckes ist der Steuerberater in der Lage, seine Pflicht zur Information über die Datenverarbeitung in der Kanzlei gemäß Art. 13 DS-GVO gegenüber dem Mandanten zu erfüllen; zum einem bereits im ersten Beratungsgespräch und zum anderen bei Aufnahme neuer personenbezogener Daten von bestehenden Mandanten.

Zusätzlich erhält der Steuerberater ein Hinweisblatt zum Vordruck, in dem ihm u. a. die Dokumentationspflicht erläutert wird: Um die Erfüllung der Informationspflichten zu dokumentieren, sollte die Übergabe bzw. Versendung der Datenschutzinformation zur Akte vermerkt oder gar eine Abschrift derselben vom Mandanten gegengezeichnet an den Steuerberater übermittelt werden.

Wichtiger Hinweis: Der Vordruck Nr. 1005 basiert auf dem ‑ von der Bundessteuerberaterkammer und überwiegend von den Behörden, Ministerien und Praktikern vertretenen ‑ Rechtsstandpunkt: Der Steuerberater erbringt seine Leistungen gegenüber seinen Mandanten nicht als „Auftragsverarbeiter“. Das gilt auch in der Lohn-, Gehalts- und Finanzbuchführung. Denn er ist nicht von den Weisungen seiner Mandanten abhängig. Er übt seinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen aus (§ 57 Abs. 1 StBerG). Daher darf sich der Steuerberater nicht im Wege eines Auftragsverarbeitungsvertrages den Weisungen und datenschutzrechtlichen Kontrollen (Art. 28, 29 DS-GVO) seiner Mandanten unterwerfen.

In Kürze werden weitere Vordrucke des DWS-Verlags folgen:

  • Vordruck Nr. 1006 „Datenschutzinformation zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten“
    Dieser Vordruck ist in Vorbereitung. Der neue Vordruck kann im Wege eines besonderen Service an den Mandanten überreicht werden. Dieser Vordruck ermöglicht es dem Mandanten, im eigenen Betrieb seinen entsprechenden Informationspflichten gegenüber seinen Beschäftigten nachzukommen. Zusätzlich zum Vordruck wird ein Hinweisblatt ausgereicht.
  • Vordruck Nr. 1009 „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO“
    In Kürze wird ein ausgefülltes Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Online-Shop auf www.dws-verlag.de als Word-Datei zum Download bereitgestellt. Das Muster-Verarbeitungsverzeichnis enthält die notwendigen Inhalte der einzelnen Verarbeitungstätigkeiten einer typischen mittelständischen Steuerberatungskanzlei. Der Verwender kann die Inhalte an seine kanzleispezifischen Besonderheiten anpassen.
  • Vordruck Nr. 1008 „Datenschutzerklärung für die Website von Steuerberatern“
    In Planung befindet sich die Bereitstellung eines Musters für eine Datenschutzerklärung für die Website des Steuerberaters. Wir werden dazu gesondert informieren, wenn das Muster fertiggestellt ist.

Auf der Homepage des DWS-Verlags (ganz unten links) kann sich jeder Steuerberater für den Newsletter registrieren, um zu erfahren, wann die neuen Produkte bestellbar sind.

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