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beSt: Mitteilung vertretungsberechtigter Berufsträger von Berufsausübungsgesellschaften

Jede Berufsausübungsgesellschaft erhält seit Januar 2023 ein beSt als Gesellschaftspostfach. Eine automatische Nutzung des Gesellschaftspostfachs durch angestellten Berufsträger ist nicht möglich. Soweit angestellte Berufsträger (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer) ebenfalls über das Gesellschaftspostfach Nachrichten versenden können sollen, ist ein Antrag auf deren entsprechende Eintragung im Berufsregister an die Kammer zu stellen. Anzugeben sind darin die Familiennamen und Vornamen und Beruf der angestellten Vertretungsberechtigten, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden.

Wir weisen ausdrücklich auf die erforderliche Mitteilung auf Eintragung der angestellten vertretungsberechtigen Berufsträger in das Berufsregister hin, die zur Versendung über das Gesellschaftspostfach befugt sein sollen. Richten Sie gerne eine E-Mail an die info@stbk-muc.de.

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