Ausschüsse und Abteilungen
Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Steuerberaterkammer München bildet der Vorstand folgende Ausschüsse und Abteilungen:
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Abteilung für Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit
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Abteilung für Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitenaufgaben nach dem GwG
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Ausschuss Berufsrecht und Berufsaufsicht
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Ausschuss Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf
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Ausschuss Vergütungsrecht und Gutachten
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Ausschuss Haushalt
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Ausschuss Fortbildungswesen
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Ausschuss Schlichtungen
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Ausschuss Steuern und Steuerpolitik
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Ausschuss Organisation der Steuerberaterprüfung
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Ausschuss Informationstechnologie
- Ausschuss Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit
Nach § 11 Abs. 1 Fachberaterordnung bildet der Vorstand der Steuerberaterkammer München folgenden Ausschuss:
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Fachausschuss „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“
Nach § 44 Abs. 2 StBerG bildet der Vorstand der Steuerberaterkammer München folgende Ausschüsse:
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Sachkunde-Ausschuss „Landwirtschaftliche Buchstelle“
Ausschüsse gemäß Berufsbildungsgesetz:
- Berufsbildungsausschuss für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten
- Ausschuss für Steuerfachangestelltenprüfung
- Ausschuss für Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt
- Ausschuss für Fachassistentenprüfung Land- und Forstwirtschaft
- Ausschuss für Fachassistentenprüfung Digitalisierung und IT-Prozesse
- Ausschuss für Fachassistentenprüfung Rechnungswesen und Controlling
- Ausschuss für Steuerfachwirtprüfung
Schlichtungsausschuss im Ausbildungswesen nach § 111 Abs. 2 ArbGG