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Ausschüsse und Abteilungen

Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Steuerberaterkammer München bildet der Vorstand folgende Ausschüsse und Abteilungen:

 

  • Abteilung für Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit

  • Abteilung für Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitenaufgaben nach dem GwG

  • Ausschuss Berufsrecht und Berufsaufsicht

  • Ausschuss Mitarbeiter im steuerberatenden Beruf

  • Ausschuss Vergütungsrecht und Gutachten

  • Ausschuss Haushalt

  • Ausschuss Fortbildungswesen

  • Ausschuss Schlichtungen

  • Ausschuss Steuern und Steuerpolitik

  • Ausschuss Organisation der Steuerberaterprüfung

  • Ausschuss Informationstechnologie

  • Ausschuss Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit

Nach § 11 Abs. 1 Fachberaterordnung bildet der Vorstand der Steuerberaterkammer München folgenden Ausschuss:

  • Fachausschuss „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“

Nach § 44 Abs. 2 StBerG bildet der Vorstand der Steuerberaterkammer München folgende Ausschüsse:

  • Sachkunde-Ausschuss „Landwirtschaftliche Buchstelle“

Ausschüsse gemäß Berufsbildungsgesetz:

  • Berufsbildungsausschuss für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten 
  • Ausschuss für Steuerfachangestelltenprüfung 
  • Ausschuss für Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt
  • Ausschuss für Fachassistentenprüfung Land- und Forstwirtschaft  
  • Ausschuss für Fachassistentenprüfung Digitalisierung und IT-Prozesse  
  • Ausschuss für Fachassistentenprüfung Rechnungswesen und Controlling
  • Ausschuss für Steuerfachwirtprüfung

Schlichtungsausschuss im Ausbildungswesen nach § 111 Abs. 2 ArbGG

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