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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG / Formblatt Z)

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sollen die Teilnehmer(innen) an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt werden. Hierbei sollen sowohl Beiträge zu den Kosten der Maßnahme, als auch zum Lebensunterhalt gewährt werden, sofern die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Wir möchten Sie bitten, mit Einreichung des Formblatts Z bei der Steuerberaterkammer München anzugeben, wann und welche Ausbildung Sie abgeschlossen haben und wo Sie im Anschluss beschäftigt (gewesen) sind. Diese Angaben dienen zur Überprüfung der von der Steuerberaterkammer zu leistenden Bestätigung auf dem Formblatt Z.

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