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Fachassistent Lohn und Gehalt

Nutzen Sie Ihre Chance – mit der Fortbildungsprüfung „Fachassistent Lohn und Gehalt“

Mit dieser Fortbildungsprüfung möchten wir der Komplexität im Bereich Lohnsachbearbeitung, gerade im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten, Rechnung tragen.

Bitte beachten Sie für die Anmeldung zur Prüfung die Anmeldefrist. Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zugrunde, welcher als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu absolvieren:
1. Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
2. Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
3. Themenübergreifend, ca. 30 % (davon max. 10 % Grundzüge des Arbeitsrechts) der zu erreichenden Punkte
4. Grundzüge des Arbeitsrechts, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte

Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen. Nähere Informationen zur Prüfung erhalten Sie in unserem Informationsblatt.

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