Verbundstudium - Studieren mit zusätzlicher Berufsausbildung ("Triales Modell")
Bei einem Verbundstudium schließen Auszubildende und Ausbilder einen Berufsausbildungsvertrag und zusätzlich einen weiteren Vertrag zum Studium und den studienbegleitenden Praxiszeiten, den sogenannten Bildungsvertrag. Den Musterbildungsvertrag der Hochschule München stellen wir als Beispiel zur Verfügung. Der zeitliche Ablauf sowie der Bewerbungsprozess zeigen ebenfalls ein Beispiel der Hochschule München.
Im Bereich der Steuerberaterkammer München bieten derzeit folgende Hochschulen das Verbundstudium an:- Technische Hochschule Ingolstadt
- Hochschule Landshut
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- OTH Regensburg
- FOM München
- Technische Hochschule Rosenheim
- Hochschule Kempten - University of Applied Sciences
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Immatrikulationsfristen der Institutionen.
Ablauf
Die Ausbildung und das Studium laufen parallel und zeitlich verschachtelt ab, sodass der Auszubildende nach viereinhalb Jahren gleich zwei Abschlüsse in der Tasche haben kann: Die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und den Studienabschluss an einer Hochschule (i. d. R. im Studiengang BWL mit Schwerpunkt "Steuern").
Hierbei schließen Auszubildender und Ausbilder nicht nur den normalen Ausbildungsvertrag, sondern auch einen weiteren Vertrag zum Studium und den studienbegleitenden Praxiszeiten, den sogenannten Bildungsvertrag. Ein Muster hierfür stellen die Fachhochschulen zur Verfügung, soweit sie das ausbildungsbegleitende Studium "Hochschule dual" anbieten. Den Muster-Bildungsvertrag der Hochschule München stellen wir als Beispiel zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung der Ausbilder und Auszubildenden darauf zu achten, dass die Ausbildung nicht unter dem parallelen Studium leidet.
Weitere Informationen zum Dualen Studium finden Sie auch im Studienführer der Hochschule Dual - Bayerns Netzwerk für duales Studieren.