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Ausbildungsnachweis

Führen eines Ausbildungsnachweises

Auszubildende sind verpflichtet, während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten in möglichst einfacher Form nachweisbar gemacht wird. Zudem ist die Vorlage eines ordnungsgemäß geführten und unterzeichneten Ausbildungsnachweises eine verbindliche Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. In welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt werden soll muss bereits im Ausbildungsvertrag vereinbart werden.

Möglichkeiten zum Führen eines Ausbildungsnachweises

Ausbildungsnachweis in schriftlicher Form

Für das Führen des Ausbildungsnachweises in der schriftlichen Form, werden dem Auszubildenden die benötigten Unterlagen in Papier auf Anforderung von der Steuerberaterkammer München übermittelt. Darüber hinaus stehen die benötigten Unterlagen in Form einer ausfüllbaren PDF-Datei im geschützten Mitgliederbereich (Ausbilderinfos - Rund um die Ausbildung) zum Download zur Verfügung. 

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