Den Termin für die schriftliche Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten können Sie unserem Terminplan entnehmen. Die Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhalten Sie gemeinsam mit der Ladung zu Ihrer mündlichen Prüfung. Diese werden in der Regel Ende Januar des jeweiligen Prüfungsjahres an die Auszubildenden und Ausbildenden verschickt. Die mündlichen Prüfungen beginnen gewöhnlich ab Mitte Februar und enden voraussichtlich zum Ende des Monats. Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu den Ergebnissen oder Prüfungsterminen nicht möglich sind.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die Winterprüfung, dieser ist am 25. September des jeweiligen Jahres.
Den Termin für die schriftliche Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten können Sie unserem Terminplan entnehmen. Die Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhalten Sie gemeinsam mit der Ladung zu Ihrer mündlichen Prüfung. Diese werden in der Regel Mitte Juni des jeweiligen Prüfungsjahres an die Auszubildenden und Ausbildenden verschickt. Die mündlichen Prüfungen finden jeweils ab Ende Juni bis Ende Juli statt. Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu den Ergebnissen oder Prüfungsterminen nicht möglich sind.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die Sommerprüfung, dieser ist am 8. März des jeweiligen Jahres.
Für die Anmeldung zur Prüfung nutzen Sie bitte ausschließlich die einheitlichen Anmeldeformulare. Über den Zeitpunkt, ab wann das Anmeldeformular auf der Website der Steuerberaterkammer München zum Download bereit steht, werden die Kanzleien vorab schriftlich informiert.
Die Anmeldeformulare können entweder per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bitte reichen Sie das Formular nicht doppelt auf beiden Wegen ein!
Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit der Ladung zur Prüfung ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin übermittelt.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der Steuerberaterkammer München anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.
Der mündliche Teil der Abschlussprüfung wird für die
Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
Die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung im Zeitraum Mitte bis Ende April statt. Der mündliche Teil der Prüfung wird zwischen Ende Juni und Ende Juli durchgeführt
In der Winterprüfung fällt der schriftliche Teil der Prüfung in den Zeitraum Mitte bis Ende November. Der mündliche Teil der Prüfung wird zwischen Ende Januar und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt.
Der Rechtsstand, der den Abschlussprüfungen in einem Jahr zugrunde liegt, wird jeweils im Januar beschlossen und den Berufsschulen mitgeteilt. Die zugelassenen Hilfsmittel finden Sie im Hinweis zu Hilfsmitteln
Aufgrund der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten in Verbindung mit der hierauf seitens der Steuerberaterkammer München verabschiedeten Prüfungsordnung, die für Ausbildungsverhältnisse seit dem 1. August 2023 gelten, ergeben sich Änderungen in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Nachfolgende Übersichten veranschaulichen die Unterschiede der Abschlussprüfung nach „alter“ und „neuer“ Prüfungsordnung.

Im Gegensatz zur mündlichen Prüfung nach alter Prüfungsordnung, ist die mündliche Prüfung nach neuer Prüfungsordnung eine Einzelprüfung, die als Gesprächssimulation, bei der ein Prüfer als Mandant agiert, durchgeführt wird. Das Thema des Gesprächs kann aus zwei Vorschlägen auswählen werden. Die Vorbereitungszeit beträgt 15 Minuten. Im Vorbereitungsraum steht ein Steuergesetz zur Verfügung.
Da das Auftreten in die Bewertung mit einfließt, ist auf korrekte Kleidung zu achten.
Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung wird der zu prüfenden Person das Ergebnis der mündlichen Prüfung sowie das Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt und hierüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung, endet das Ausbildungsverhältnis.
Bei Nichtbestehen endet die Ausbildung mit dem im Vertrag vereinbarten Datum, es sei denn, es wird eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragt.
Eine vorzeitige Zulassung kann beantragt werden, wenn die Ausbildungszeit bereits verkürzt wurde und der Auszubildende vor Ablauf dieser Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen möchte. Die Ausbildungsdauer soll dabei zwei Jahre nicht unterschreiten.
Die Zulassung ist gerechtfertigt, wenn
Die vorzeitige Zulassung muss bis zur jeweiligen Ausschlussfrist (8. März für die Sommerprüfung, 25.September für die Winterprüfung) beantragt werden.
Bei einer vorzeitigen Zulassung bleibt das vertraglich vereinbarte Ausbildungsende bestehen. Bei Bestehen der Abschlussprüfung ist das Ausbildungsverhältnis damit beendet. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung läuft das Ausbildungsverhältnis bis zum vertraglich vereinbarten Ausbildungsende weiter.
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