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Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist ein erster Schritt zu Ihrem Abschluss und Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Bei dieser Prüfung wird der Stoff des ersten Ausbildungsjahres abgefragt, um Ihren bisherigen Kenntnisstand zu prüfen. Die Zwischenprüfung muss nicht bestanden werden, um die Ausbildung fortsetzen zu können, und ihre Note fließt nicht in die Note der Abschlussprüfung mit hinein. An Ihrer Leistung können Sie und Ihr Ausbilder aber feststellen, wie Ihr Kenntnisstand ist und wo es noch Verbesserungspotenziale gibt.

Sofern Ihre Ergebnisse sehr gut sind, können Sie eventuell die Ausbildung verkürzen bzw. vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Wenn Ihre Ergebnisse nicht so gut ausgefallen sind, sollten Sie Konsequenzen ziehen und an Ihren Schwachstellen arbeiten. Sie können zudem bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) angeboten werden, eine kostenlose Nachhilfe für Auszubildende.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Falls Sie die Zwischenprüfung versäumen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, müssen Sie die Prüfung bei der nächsten Gelegenheit nachholen. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall teilnehmen, auch wenn die Prüfungsvorbereitung nicht gut gelaufen ist.

Das Anmeldeformular für die Zwischenprüfung erhalten die Ausbildungskanzleien auf dem Postweg.

 

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