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Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Diese findet regelmäßig im Oktober des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 120 Minuten in folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen:

„Arbeitsabläufe organisieren“ und

„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Ausbildungskanzleien erhalten das Informationsschreiben zur Prüfungsvormerkung der Auszubildenden automatisch Ende Juni des Prüfungsjahres per Post. Dieses Schreiben bestätigt, dass keine weitere Anmeldung zur Zwischenprüfung erforderlich ist.

Die Einladung mit den Details zum Prüfungsort und der Prüfungszeit wird etwa zwei Wochen vor der Prüfung an die Privatanschrift der Auszubildenden versendet.

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