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Zuständige Prüfstelle

Kommen Sie zu uns, wenn ...

... Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in den Oberfinanzbezirken München, Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben vorwiegend beruflich tätig sind.

Haben Sie keine Beschäftigung, wird auf Ihren Wohnsitz, bei mehreren Wohnsitzen auf den vorwiegenden Aufenthalt abgestellt. Befindet sich dieser im Ausland, dann ist der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung maßgeblich.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Steuerberaterkammer München für Sie zuständig ist oder nicht (§ 37 StBerG), dann geben Sie bitte Ihre Postleitzahl ein:

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