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Anderkonto

Sie leiten als Steuerberater auch zuweilen Gelder Ihres oder für Ihren Mandanten weiter. Dies haben Sie mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und von Ihrem eigenen Vermögen getrennt zu halten (vgl. § 8 BOStB). Am besten machen Sie das durch getrennte Konten. Wenden Sie sich an Ihre Bank wegen der Einrichtung eines Anderkontos.

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